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Digitaler Lohnnachweis


Alle Unternehmen mit Beschäftigten müssen in diesem Jahr erstmals einen digitalen Lohnnachweis für das vergangene Jahr abgeben. Nach einer zweijährigen Übergangsphase soll das neue Verfahren den bisher auf Papier oder via Extranet übermittelten Lohnnachweis ersetzen. Auf der Grundlage des Lohnnachweises errechnet die BG ETEM den Beitrag.

 

Digitaler Lohnnachweis

 

„Aus technischer Sicht ist der digitale Lohnnachweis erfolgreich gestartet“, sagt Irina Michelsen von der BG ETEM. „Auf Seiten der Unfallversicherung haben die Systeme reibungslos funktioniert.“ Ersten Statistiken zufolge haben bis zum Meldetermin am 16. Februar 2017 etwa 50 % der meldepflichtigen Unternehmen den digitalen Lohnnachweis 2016 eingereicht.

Auf die Beitragsberechnung wirken sich die fehlenden digitalen Lohnnachweise noch nicht aus, „da die Unfallversicherung die Beiträge für 2016 auf Basis der Lohnnachweise berechnet, die per Papier oder Extranet übermittelt werden“. Dennoch ist die Abgabe des digitalen Lohnnachweises für 2016 bereits verpflichtend. Ab 2019 gibt es nur noch die digitale Variante.

Die BG ETEM vergleicht die Daten aus beiden Verfahren miteinander, um ggf. noch vorhandenen Fehlern in den Programmen und Herausforderungen für die Anwender frühzeitig begegnen zu können.

Stammdatenabgleich bald durchführen

Auswertungen zeigen, dass viele Betriebe noch keinen Stammdatenabgleich für 2017 durchgeführt haben. Der Stammdatenabgleich bildet die Grundlage für die Erstellung des digitalen Lohnnachweises im Folgejahr. Michelsen empfiehlt den Arbeitgebern dringend, den Abgleich schnellstmöglich durchzuführen. Nach dem System des Stammdatendienstes im UV-Meldeverfahren müssen alle Arbeitgeber bzw. deren Dienstleister die Entgeltabrechnung am Anfang eines Jahres auf die Abgabe des digitalen Lohnnachweises vorbereiten.

www.bgetem.de

 


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