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VTG-Eisenbahnverkehrsunternehmen heißt ab sofort Retrack


Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Bräunert der VTG firmiert ab sofort unter dem Namen Retrack. Die neue Gesellschaft Retrack GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg ist eine hundertprozentige Tochter der VTG Rail Logistics.

 

VTG-Schienenlogistiktochter mit neuem Namen Retrack

 

Entstanden ist Retrack aus einem EU-Projekt, in dessen Rahmen 2007 ein Alternativkonzept zum Einzelwagensystem der Staatsbahnen erarbeitet wurde: Ein Zusammenschluss mehrerer EVU hatte sich das Ziel gesetzt, den Transport von Einzelwagen zu vereinfachen und Kunden mit stabilen Laufzeiten ein neues Portfolio über europäische Ländergrenzen hinweg anzubieten.

 „Nach dem Ausscheiden einiger Projektpartner übernahm VTG 2014 das Retrack-Angebot in Eigenregie. Mit unserem EVU Bräunert, das über die Zulassung einer Eisenbahnbetriebsleiterlizenz verfügte, organisierten wir mit den verbliebenen Kooperationspartnern die Züge und trugen das komplette unternehmerische Risiko“, so Günther J. Ferk, Geschäftsführer der VTG Rail Logistics. Mit der Umbenennung der Bräunert Verwaltung GmbH und Bräunert Eisenbahnverkehr GmbH & Co. KG werde nun der starken Präsenz von Retrack am Markt Rechnung getragen.

Das Retrack-Netzwerk verbindet die wichtigsten Wirtschaftszentren innerhalb Europas miteinander. Dank eines eigenen Lok-Pools, bestehend aus E- und Dieselloks, kann die VTG-Schienenlogistik über das Netzwerk Gütertransporte im Einzelwagenverkehr ebenso durchführen wie über Wagengruppen oder Ganzzüge.

Sicherheitsbescheinigungen und Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

Für das VTG-eigene EVU wurde zunächst in Deutschland die Sicherheitsbescheinigung SiBe Teil A beantragt. Mit Gewährung der nationalen Bescheinigung ist es dem EVU dann auch möglich, die Zulassung für internationale Verkehre (SiBe Teil B) zu beantragen. Nach einem erfolgreich durchgeführten Audit des TÜV Rheinland verfügt die VTG Rail Logistics ab sofort zudem über die Zertifizierungsurkunde zum „Entsorgungsfachbetrieb als Beförderer für gefährlichen Abfall gemäß EfbV“ und darf damit auch gefährlichen Abfall innerhalb Deutschlands befördern. Dies gilt für alle Gefahrgutklassen außer 1, 6.2 und 7 (explosive, ansteckungsgefährliche und radioaktive Stoffe).

www.vtg.de

 


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