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Progas begrüßt Stellungnahme des Bundesrats zur Verlängerung des Autogassteuervorteils


In die Diskussion um die steuerliche Ermäßigung von Autogas (LPG) ist erneut Bewegung gekommen. Nachdem die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für ein vorzeitiges Auslaufen der Steuervorteile des alternativen Kraftstoffs zum Jahr 2018 vom Bundeskabinett beschlossen wurden, befürwortete der Bundesrat am 31. März deren Fortführung bis Ende 2023. Ebenso wie der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt das Dortmunder Unternehmen Progas die Stellungnahme des Bundesrats.

 

Autogastankstelle Progas

 

„Die Aussagen des Bundesrats unterstreichen die Bedeutung von Autogas als besonders umweltschonenden Kraftstoff. Wir schließen uns dabei der Position des DVFG-Vorsitzenden Rainer Scharr an“, sagt Progas-Marketingleiter Christian Osthof. Scharr kommentierte die jüngste Entwicklung mit den Worten, dass es „umweltpolitisch nur konsequent“ sei, den Steuervorteil „synchron für alle Gaskraftstoffe“ zu verlängern. Die Empfehlung des Bundesrats sieht er als Wertschätzung der gut ausgebauten Autogas-Tankstelleninfrastruktur. „Der Alternativkraftstoff ist bundesweit an rund 7000 Tankstellen erhältlich – dies bleibt ein ausschlaggebender Faktor, insbesondere für die Akzeptanz beim Verbraucher“, so Scharr weiter. Nun sei der Deutsche Bundestag am Zug.

Seit Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes im August 2006 hat sich die Zahl der Tankstationen für Autogas von anfangs rund 1300 mehr als verfünffacht. Zu dieser Entwicklung leistete Progas einen maßgeblichen Beitrag: Von Beginn an investierte das Unternehmen massiv in die Errichtung von Autogasstationen und verfügt mit derzeit 460 eigenen Tankstellen in Deutschland über eines der großen Versorgungsnetze in Deutschland. „Die flächendeckend ausgebaute Infrastruktur ist ein Grund dafür, dass LPG heute der einzige alternative Kraftstoff ist, der sich auf dem deutschen Markt durchsetzen konnte“, so Osthof.

www.progas.de

 


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