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Verlängerung der steuerlichen Begünstigung von Autogas


Im Dezember 2014 beschloss das Bundeskabinett das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ mit dem Ziel, in den kommenden fünf Jahren den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid in Deutschland um 40% zu senken. Die steuerliche Begünstigung von Autogas, auch als LPG bekannt, soll dabei über das Jahr 2018 hinaus verlängert werden.

 

Progas begrüßt die Verlängerung der steuerlichen Begünstigung von Autogas

 

„Wir begrüßen diese Entscheidung der Bundesregierung als wichtigen Beitrag für den Klimaschutz“, erklärt Achim Rehfeldt, Geschäftsführer von Progas, einem der führenden Flüssiggasversorger in Deutschland. Rehfeldt sieht darin gleichzeitig eine Bestätigung für das große Engagement, mit dem sich die deutsche Flüssiggasbranche in den vergangenen Jahren für den alternativen Kraftstoff eingesetzt hat. „Zum Beispiel hat unser Unternehmen stark in die Errichtung von Autogas-Tankstellen investiert und verfügt mit 500 eigenen Stationen zurzeit über eines der größten Versorgungsnetze in Deutschland“, so Rehfeldt. Den Startpunkt markierte das 2006 in Kraft getretene Energiesteuergesetz, das die steuerliche Begünstigung von Autogas bis zunächst 2018 festgelegt hatte. Die Zahl der Autogas-Tankstellen hierzulande ist seitdem von 2300 auf über 6800 gewachsen.
 
Bis heute ist Autogas der einzige alternative Kraftstoff, der sich auf dem deutschen Markt durchsetzen konnte: So waren am 1. Januar 2014 laut Kraftfahrt-Bundesamt 500867 Autogas-Fahrzeuge in Deutschland zugelassen. Mit großem Abstand folgen die Antriebe „Hybrid“ mit 85575, „Erdgas“ mit 79065 und „Elektro“ mit 12156 Zulassungen. Die Vorteile von Autogas: Das Propan-Butan-Gemisch kostet gerade soviel wie Superbenzin zu Anfang der 90er Jahre. Darüber hinaus schont der alternative Kraftstoff den Motor und die Umwelt. Denn Autogas verbrennt rückstandsfrei, der Ausstoß an CO2 liegt 10% unter dem von Benzin, und Schadstoffe wie SO2, Ruß oder andere Partikel treten praktisch nicht auf. Ebenfalls werden Smog oder erhöhte Ozonwerte vermieden. „Autogas-Tankstellen dürfen sogar in Natur- und Wasserschutzgebieten aufgestellt werden“, so Rehfeldt. Überdies werden die weltweiten Ressourcen der Gase Propan und Butan noch auf längere Sicht bestehen.

www.progas.de

 


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